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Jede Spende an die Kantorei und den Kammerchor können Sie steuerlich im Sinne des Art. 15, Absatz 1, Buchstabe i-bis, bzw. Art. 100, Absatz 2, Buchstabe) des DPR vom 22. Dezember 1986, Nr. 917 von der Einkommenssteuer absetzbar, oder gemäß Art. 14 Gesetzesdekret vom 14. März 2005, Nr. 35 vom Gesamteinkommen abziehen, die Spendenquittungen werden Ihnen selbstverständlich zugesandt.
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